
Einfach zu ZEV und vZEV
Abklärung, Gründung und Anmeldung im Verteilnetz von Energie Freiamt
Besitzen Sie ein Mehrfamilienhaus, ein Gewerbegebäude oder einen Landwirtschaftsbetrieb mit einer Photovoltaikanlage? Dann können Sie Ihren selbst erzeugten Solarstrom nicht nur für den Eigenverbrauch nutzen, sondern auch mit anderen teilen. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Gründung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) oder eines virtuellen ZEV (vZEV).
Kurz erklärt
Mit einem ZEV oder vZEV können Bewohnerinnen und Bewohner von Liegenschaften mit Solaranlagen den selbst erzeugten Strom gemeinsam nutzen und so ihren Eigenverbrauch optimieren.
- ZEV: Nutzung eines einzigen physischen Netzanschlusspunktes mit eigener Leitungsinfrastruktur.
- vZEV: Virtuelle Verbrauchsgemeinschaft über bestehende Anschlussleitungen – keine neuen Stromleitungen erforderlich.
Auch Liegenschaften ohne eigene Solaranlage können Teil eines ZEV oder vZEV werden und von lokal produziertem Solarstrom profitieren.
Unser Tipp
Die Gründung eines ZEV oder vZEV erfordert einige organisatorische Schritte. Falls Sie von lokal produziertem Solarstrom profitieren möchten, ohne sich um Verträge, Abrechnung oder Organisation zu kümmern, ist EVG+ die einfachste Lösung für Sie
Wie gründe ich einen ZEV?
Die genauen Anforderungen zur Gründung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) sind im Leitfaden Eigenverbrauch von Energie Schweiz festgehalten. Grundsätzlich sind folgende Schritte notwendig:
- Beteiligte informieren – Klären Sie Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter frühzeitig über den geplanten ZEV auf.
- Vertrag erstellen – Legen Sie die Rahmenbedingungen für den Zusammenschluss fest, inklusive Rechte, Pflichten und Vergütungsmodelle.
- Messung und Abrechnung regeln – Entscheiden Sie, ob Sie die Messung und Abrechnung selbst organisieren oder an einen erfahrenen Partner übergeben.
Wie melde ich meinen ZEV an?
Die Anmeldung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) sollte frühzeitig erfolgen. Reichen Sie die vollständigen Unterlagen mindestens drei Monate vor der Inbetriebnahme ein.
Für die Anmeldung benötigen Sie:
- Das unterschriebene Anmeldeformular für den ZEV.
- Die Installationsanzeige (IA) inkl. Messkonzept, erstellt durch Ihre Elektroinstallationsfachperson.
Diese Anmeldung ist unabhängig von weiteren Dienstleistungen wie z. B. einer Abrechnungslösung.
Abklärung möglicher vZEV-Teilnehmender
Ein virtueller ZEV (vZEV) ermöglicht es, mehrere nahe beieinanderliegende Liegenschaften ohne zusätzliche Leitungsverbindungen zu einer Verbrauchsgemeinschaft zu verbinden.
Möchten Sie wissen, mit welchen Nachbarn Sie einen vZEV gründen können? Reichen Sie bei uns eine Anfrage zur vZEV-Abklärung ein.
- Füllen Sie das Anfrageformular aus.
- Wir prüfen, welche Liegenschaften in Ihrer Nähe für einen vZEV in Frage kommen.
- Sie erhalten eine Rückmeldung mit den nächsten Schritten.
Bitte beachten Sie, dass die Abklärung mehrere Tage in Anspruch nehmen kann.
Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg zur Gründung eines virtuellen ZEV.
Wie kann ich meinen vZEV anmelden?
Ihren virtuellen ZEV (vZEV) können Sie über das unterschriebene Anmeldeformular anmelden.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) anmelden
Ab dem 1. Januar 2026 können neben ZEV und virtuellen ZEV (vZEV) auch lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gegründet werden.
Diese ermöglichen es, lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde über das öffentliche Netz hinweg zu nutzen und zu teilen.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind definiert, und wir arbeiten aktuell daran, die Umsetzung entsprechend anzupassen. Sobald alle Prozesse und Details geklärt sind, informieren wir Sie über die nächsten Schritte und die Möglichkeit zur Anmeldung einer LEG.