Einfach zu ZEV und virtuellen ZEV

Abklärung, Gründung und Anmeldung im Verteilnetz von Energie Freiamt

Sie möchten Ihren selbst erzeugten Solarstrom gemeinsam mit anderen nutzen? Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung – von der Abklärung über die Gründung bis zur Anmeldung eines ZEV oder virtuellen ZEV im Netzgebiet der Energie Freiamt.

Ob für Mehrfamilienhäuser, Gewerbebauten oder Landwirtschaftsbetriebe: Wir begleiten Sie durch alle organisatorischen und technischen Schritte, damit Sie das volle Potenzial Ihrer Solaranlage ausschöpfen können.

Unser Tipp

Die Gründung eines ZEV oder vZEV erfordert einige organisatorische Schritte. Falls Sie von lokal produziertem Solarstrom und einer höheren Rendite profitieren möchten, ohne sich um Verträge, Abrechnung oder Organisation zu kümmern, ist EVG+ die einfachste Lösung für Sie

Wie gründe ich einen ZEV oder vZEV?

Die Gründung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV oder virtueller ZEV) erfordert eine sorgfältige Planung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die wichtigsten Grundlagen finden Sie auf der Website https://www.lokalerstrom.ch/ und dem Leitfaden Eigenverbrauch von Energie Schweiz. Grundsätzlich sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Beteiligte informieren: Eigentümerinnen, Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter müssen frühzeitig über das Vorhaben informiert und einbezogen werden.
  2. Vertragliche Regelung: Es braucht eine schriftliche Vereinbarung über Rechte, Pflichten, Stromverteilung und Vergütung innerhalb der Gemeinschaft.
  3. Messung und Abrechnung organisieren: Die technische Umsetzung sowie die korrekte Verrechnung des Stromverbrauchs sind zentral – dafür kann ein externer Abrechnungsdienstleister beigezogen werden.

Wie melde ich meinen vZEV an?

Melden Sie den virtuellen ZEV frühzeitig an. Planen Sie genügend Vorlaufzeit ein und reichen Sie die Anmeldung mindestens drei Monate vor Inbetriebnahme ein.

  1. Nachbarn für vZEV finden: Füllen Sie dazu das Online-Formular aus – wir prüfen, welche Liegenschaften in Ihrer Umgebung für einen virtuellen ZEV in Frage kommen.
  2. Technische Voraussetzungen klären: Prüfen Sie spätestens drei Monate vor der Inbetriebnahme Online, ob die Gründung eines virtuellen ZEV grundsätzlich möglich ist.
  3. Anmeldung einreichen: Nach positiver Rückmeldung reichen Sie bitte das unterschriebene Anmeldeformular ein.

Diese Anmeldung ist unabhängig von weiteren Dienstleistungen wie z. B. einer Abrechnungslösung.

Wie melde ich meinen ZEV an?

Die Anmeldung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) sollte frühzeitig erfolgen. Reichen Sie die vollständigen Unterlagen mindestens drei Monate vor der Inbetriebnahme ein. Für die Anmeldung benötigen Sie:

  • Das unterschriebene Anmeldeformular für den ZEV.
  • Die Installationsanzeige (IA) inkl. Messkonzept, erstellt durch Ihre Elektroinstallationsfachperson.

Diese Anmeldung ist unabhängig von weiteren Dienstleistungen wie z. B. einer Abrechnungslösung.

Fragen? Kontaktieren Sie uns

056 675 80 00

kundendienst@energie-freiamt.ch

Wir beraten Sie gerne zu allen Themen rund um Strom.

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