Solarstrom gemeinsam nutzen

Die gemeinschaftliche Stromnutzung hat Vorteile

Produziert Ihre Solaranlage mehr Strom, als Sie brauchen, können Sie den Überschuss mit der Nachbarschaft teilen. Das macht Ihre Anlage rentabler, und die Abnehmer können Ihre Stromkosten senken. Hierfür gibt es von Gesetzes wegen verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen.

 

Die einfache Lösung: Eigenverbrauch Plus

Sie befinden sich im Versorgungsgebiet der Energie Freiamt und möchten von günstigem Solarstrom profitieren, ohne sich um die Gründung eines ZEV, vZEV oder LEG kümmern zu müssen? Mit EVG+ übernehmen wir für Sie alle administrativen Aufgaben und garantieren Ihnen die optimale Nutzung von lokal produziertem Solarstrom – ohne zusätzlichen Aufwand für Sie!

Nachbarn für Eigenverbrauch finden

Sie befinden sich im Versorgungsgebiet der Energie Freiamt und möchten wissen, mit welchen Nachbarn Sie Eigenverbrauch Plus oder einen virtueller ZEV gründen können? Reichen Sie bei uns eine Anfrage zur Abklärung ein.

Füllen Sie dazu das Online-Formular aus – wir prüfen, welche Liegenschaften in Ihrer Umgebung in Frage kommen, und senden Ihnen eine Rückmeldung mit den nächsten Schritten. Bitte beachten Sie, dass die Abklärung mehrere Tage in Anspruch nehmen kann.

Was ist ein ZEV?

Beim ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) teilen sich mehrere Parteien innerhalb eines Gebäudes oder Areals den Solarstrom über einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt. Der Strom bleibt intern, wodurch Netznutzungsgebühren entfallen. Für die Umsetzung braucht es jedoch eine eigene Messinfrastruktur, und die Abrechnung muss innerhalb der Gemeinschaft organisiert werden. Die Teilnehmer haften gemeinsam gegenüber dem Netzbetreiber.

Was ist ein vZEV?

Der virtuelle ZEV (vZEV) funktioniert ähnlich wie der ZEV, benötigt aber keinen gemeinsamen Netzanschlusspunkt. Stattdessen wird die bestehende Infrastruktur – etwa über eine Verteilkabine – genutzt. Das vereinfacht die Umsetzung, insbesondere bei bestehenden Liegenschaften. Die vorhandene Smart-Meter-Technik reicht aus, und auch hier gilt: Die Teilnehmenden bilden gegenüber dem Netzbetreiber einen gemeinsamen Kunden mit solidarischer Haftung.

Was ist eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)?

Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht ab 2026 den Austausch von Solarstrom über das öffentliche Netz hinweg – innerhalb einer Gemeinde und auf gleicher Netzebene. Sie eignet sich besonders für Quartiere oder grössere Nachbarschaften. Alle Beteiligten bleiben individuelle Netz-Kunden, profitieren aber von vergünstigten Netznutzungskosten. Eine Abgabenbefreiung wie bei ZEV und vZEV gibt es hier nicht.

Download Vergleich Eigenverbrauchslösungen

Vergleichstabelle

 

Fazit

Die verschiedenen Modelle zur gemeinsamen Nutzung von Solarstrom bieten für unterschiedliche Situationen passende Lösungen. Ob Neubau, bestehende Liegenschaft oder grössere Nachbarschaft – mit dem richtigen Modell lässt sich der Eigenverbrauch gezielt optimieren. Dabei empfiehlt sich besonders Eigenverbrauch Plus für alle, die eine einfache, sorgenfreie Umsetzung im Versorgungsgebiet der Energie Freiamt suchen.

  • Eigenverbrauch Plus - Die unkomplizierte Lösung für den Eigenverbrauch im Versorgungsgebiet der Energie Freiamt welche viele Vorteile von ZEV, virtuellem ZEV und LEG vereint.
  • ZEV - Ideal für Neubauten, bei denen der Eigenverbrauch von Beginn an maximiert werden soll.
  • Virtueller ZEV - Optimal für Bestandsbauten, da der Eigenverbrauch ohne bauliche Massnahmen optimiert werden kann.
  • LEG - Ab 2026 für grössere Energiegemeinschaften nutzbar: gemeinsamer Strombezug aus erneuerbaren Quellen über das öffentliche Netz innerhalb einer Gemeinde oder eines Quartiers.

Einfach zu ZEV und vZEV: Abklärung, Gründung und Anmeldung

Sie interessieren sich für einen ZEV oder virtuellen ZEV und möchten wissen, wie die Umsetzung konkret abläuft? Hier erfahren Sie, wie Sie mögliche Teilnehmende identifizieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie die Anmeldung Schritt für Schritt durchführen.

Detailierte Infos

Fragen? Kontaktieren Sie uns

056 675 80 00

kundendienst@energie-freiamt.ch

Wir beraten Sie gerne zu allen Themen rund um Strom.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ich möchte von Solarstrom profitieren, aber keinen ZEV oder vZEV gründen. Gibt es Alternativen?

Ja! Mit dem Angebot "Eigenverbrauch Plus" übernehmen wir für Sie den gesamten Prozess und ermöglichen Ihnen eine unkomplizierte Nutzung von lokal produziertem Solarstrom – ohne organisatorischen Aufwand.

Hier erfahren Sie mehr.

Welche Vorteile bietet der vZEV im Vergleich zum traditionellen ZEV?

Ein vZEV bietet eine flexiblere und einfachere Integration für bestehende Gebäude, da keine baulichen Massnahmen erforderlich sind.

  • Kein Austausch der Stromzähler – die bestehende Messinfrastruktur des Verteilnetzbetreibers kann genutzt werden.
  • Keine Umbauten an den Netzanschlüssen notwendig.
  • Einfache Erweiterung – bestehende Liegenschaften können leichter in eine Verbrauchsgemeinschaft eingebunden werden.
  • Fördert eine breitere Nutzung erneuerbarer Energien, da der Eigenverbrauch optimiert wird.
Können bestehende ZEV in einen vZEV umgewandelt werden?

Ja, bestehende ZEVs können durch einen vZEV erweitert werden. Dadurch profitieren sie von den Vorteilen der virtuellen Messpunkte und einer flexibleren Nutzung.

  • Erweiterung bestehender ZEVs ohne zusätzliche bauliche Massnahmen.
  • Integration weiterer Liegenschaften mit bestehenden Netzanschlüssen.
  • Optimierung des Eigenverbrauchs durch die virtuelle Verbrauchsgemeinschaft.
Kann überschüssiger Strom, der innerhalb des ZEV oder vZEV nicht genutzt wird, ins öffentliche Netz eingespeist werden?
  • Der ZEV/vZEV erhält eine Rückliefervergütung für den eingespeisten Strom.
  • Die Vergütungshöhe richtet sich nach den aktuellen Tarifen des Verteilnetzbetreibers.
  • Falls gewünscht, kann der überschüssige Strom auch an externe Abnehmer verkauft oder in einem Batteriespeicher zwischengespeichert werden.
Wann können lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gegründet werden?

Die Gründung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) wird ab dem 1. Januar 2026 möglich sein.
Wir bereiten uns derzeit darauf vor, Sie ab diesem Zeitpunkt bei der Gründung und Umsetzung einer LEG zu unterstützen. Weitere Informationen folgen, sobald die Details zur praktischen Umsetzung finalisiert sind.

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