Kundeninformation zum Thema Solarstrom
Unsere Informationsveranstaltungen vom 22. Oktober und 10. November in Muri sind ausgebucht, vielen Dank für das grosse Interesse! Nachfolgend finden Sie alle Informationen zusammengefasst.
Neuerungen und Änderungen ab 2026
Mit der Zustimmung der Schweizer Stimmbevölkerung zum neuen Stromgesetz 2024 wurden wichtige Grundlagen für die Energiezukunft gelegt. Ziel ist es, die Produktion erneuerbarer Energie zu fördern, den Eigenverbrauch zu stärken und das Stromnetz zu entlasten.
Für Sie als Produzentin oder Produzent von Solarstrom ergeben sich dadurch neue Chancen und mehr Flexibilität. Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen ab 2026 haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst:
Einspeisevergütung
Ab 1. Januar 2026 wird Ihr eingespeister Solarstrom quartalsweise zum aktuellen Marktpreis vergütet. Der Herkunftsnachweis wird weiterhin zusätzlich entschädigt.
Mindestvergütung als Investitionsschutz
Für Anlagen mit einer Leistung bis 150 kWp ist eine gesetzliche Mindestvergütung vorgesehen, damit sich Ihre Investition langfristig rechnet.
FlexPV nutzen
Verhalten Sie sich clever – begrenzen Sie Ihre Einspeisung freiwillig auf 50 % und sichern Sie sich bis zu +2 Rp./kWh zusätzlich. Ihre Produktion bleibt unverändert – wie Sie diese nutzen, z. B. für Eigenverbrauch oder Speicher entscheiden Sie selbst.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Ab 2026 können Sie Ihren Solarstrom direkt in Ihrer Nachbarschaft teilen oder verkaufen. Mit der LEG-Plattform LEGhub (im Verlauf des 4. Quartals 2025) ist die Verwaltung einfach und digital.
Automatische Auszahlung Ihrer Erträge
Ab 2026 werden die Gutschriften nicht mehr mit der Stromrechnung verrechnet, sondern separat ausbezahlt.
Damit Sie von den neuen Möglichkeiten bestmöglich profitieren, empfehlen wir Ihnen, die folgenden Punkte zeitnah umzusetzen:
1. Bankverbindung mitteilen
Füllen Sie das untenstehende Formular aus, damit wir Ihre Erträge ab 2026 quartalsweise, erstmals im April 2026, direkt überweisen können.
2. HKN Anmeldung vornehmen:
Falls Sie Ihre Herkunftsnachweise (HKN) noch nicht an die Energie Freiamt übertragen, melden Sie sich online an. Nur so können wir Ihre Herkunftsnachweise korrekt erfassen und entsprechend vergüten.
3. FlexPV umsetzen
Entscheiden Sie zuerst, wie Sie die Einspeisebegrenzung auf 50 % technisch umsetzen möchten und bereiten sie diese vor – z. B. durch eine Begrenzung am Wechselrichter, durch Optimierung des Eigenverbrauchs oder mit einem Batteriespeicher. Melden Sie Ihr Interesse anschliessend online an.
Fragen und Antworten
Die garantierte Flexibilität wird dann eingefordert, wenn in einem Netzgebiet eine neue Solaranlage angeschlossen werden soll und die Netzsituation dies erfordert. In diesem Fall kann es sein, dass auch bestehende Anlagen im betroffenen Gebiet die Einspeiseleistung Ihrer bestehenden Solaranlage auf 70% begrenzen müssen. Sie werden in diesem Fall schriftlich informiert.
Falls eine Begrenzung erforderlich wird, erhalten alle betroffenen Kundinnen und Kunden ein Schreiben mit:
- der Aufforderung, die Einspeiseleistung auf 70 % der installierten Leistung zu reduzieren
- einer Umsetzungsfrist von sechs Monaten
- Informationen zum freiwilligen Produkt FlexPV
Die Teilnahme am Produkt FlexPV ist freiwillig. Ohne Teilnahme gelten die gesetzlichen Vorgaben. Wenn Sie von der Energie Freiamt zur Begrenzung aufgefordert werden, ist eine Einspeisebegrenzung auf 70 % der installierten Leistung verbindlich.
4. LEG Teilnahme evaluieren
Überlegen Sie, ob Sie ab 2026 Ihren Solarstrom direkt innerhalb Ihrer Gemeinde oder Nachbarschaft handeln oder teilen möchten. Melden Sie ab dem 4. Quartal 2025 Ihr Interesse zur Gründung eines LEG an.
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