Netzdienliche Einspeisung
Netzdienlich einspeisen – das müssen Sie wissen
Der Ausbau der Solarenergie schreitet rasch voran. Damit das Verteilnetz auch bei hoher Einspeisung stabil und zuverlässig betrieben werden kann, sieht die Gesetzgebung ab 2026 die garantierte Flexibilität zur netzdienlichen Einspeisung vor. Ziel ist eine möglichst effiziente Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur sowie ein kostenoptimierter Ausbau der Verteilnetze.
Das folgende Erklärvideo zeigt, weshalb die garantierte Flexibilität eingeführt wurde und was diese für Betreiberinnen und Betreiber von Solaranlagen bedeutet.
Ihre Wahl: gesetzliche Vorgabe oder freiwillige Flexibilität
Die garantierte Flexibilität ist eine gesetzliche Vorgabe und sieht keine zusätzliche Entschädigung vor. Alternativ können Sie Ihre Einspeisung freiwillig auf 50 % der installierten Modulleistung begrenzen. Für diese zusätzliche Flexibilität erhalten Sie eine attraktive Zusatzvergütung.
Warum braucht es netzdienliche Einspeisung?
Die Solarenergie ist ein zentraler Baustein der Energiewende – immer mehr Haushalte und Unternehmen produzieren ihren eigenen Strom. An sonnigen Tagen entsteht dadurch jedoch gleichzeitig sehr viel Strom, der ins Verteilnetz eingespeist wird. Diese kurzfristigen Leistungsspitzen belasten das Netz, obwohl sie nur wenige Stunden pro Jahr auftreten.
Ein Ausbau der Netze allein für diese seltenen Spitzen wäre teuer und ineffizient. Die netzdienliche Einspeisung setzt deshalb auf einen smarteren Ansatz:
Indem Einspeisespitzen gezielt begrenzt werden, kann das bestehende Netz besser genutzt, die Versorgungssicherheit gewährleistet und die Kosten für alle Netznutzerinnen und Netznutzer tief gehalten werden.
So trägt die netzdienliche Einspeisung dazu bei, dass der Ausbau der Solarenergie auch langfristig wirtschaftlich, zuverlässig und nachhaltig möglich bleibt – ohne Einschränkungen beim Eigenverbrauch.
Was bedeutet garantierte Flexibilität?
Die garantierte Flexibilität erlaubt es der Energie Freiamt, eine Begrenzung der Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen zu verlangen. Dabei ist eine maximale Einspeiseleistung ins öffentliche Netz von 70 Prozent der installierten Modulleistung (DC) vorgesehen. Diese Regelung betrifft ausschliesslich die Einspeisung ins Netz. Der Eigenverbrauch bleibt jederzeit uneingeschränkt möglich.

Die Auswirkungen auf die insgesamt eingespeiste Energiemenge sind gering, da die Begrenzung nur bei kurzzeitigen Leistungsspitzen greift. Die technische Umsetzung erfolgt in der Regel über eine Einstellung am Wechselrichter oder über ein Energiemanagementsystem und liegt in der Verantwortung der Anlagenbetreiberin bzw. des Anlagenbetreibers.
Eigenverbrauch bleibt unverändert
Auch mit netzdienlicher Einspeisung können Sie Ihren Solarstrom weiterhin flexibel nutzen. Ob direkter Eigenverbrauch, Batteriespeicher oder steuerbare Verbraucher – wie und wann Sie Ihren Strom vor Ort einsetzen, entscheiden weiterhin Sie selbst. Die Begrenzung wirkt sich ausschliesslich auf die Einspeisung ins öffentliche Netz aus.
FlexPV: Ihre Flexibilität zahlt sich aus
Mit dem Produkt FlexPV unterstützen wir eine flexible Einspeisung und belohnen Ihre Bereitschaft, das Energiesystem zu entlasten, mit einer attraktiven Zusatzvergütung. Wenn Sie Ihre Einspeisung freiwillig auf 50 % der installierten Modulleistung begrenzen, profitieren Sie von einer zusätzlichen Entschädigung pro eingespeister Kilowattstunde. Wie Sie das umsetzen, entscheiden Sie selbst – zum Beispiel über den Wechselrichter, durch optimierten Eigenverbrauch oder mit einer Batteriespeicherlösung.
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Fragen und Antworten
Die garantierte Flexibilität wird dann eingefordert, wenn in einem Netzgebiet eine neue Solaranlage angeschlossen werden soll und die Netzsituation dies erfordert. In diesem Fall kann es sein, dass auch bestehende Anlagen im betroffenen Gebiet die Einspeiseleistung Ihrer bestehenden Solaranlage auf 70% begrenzen müssen. Sie werden in diesem Fall schriftlich informiert.
Falls die garantierte Flexibilität eingefordert wird, erhalten alle betroffenen Kundinnen und Kunden ein Schreiben mit:
- der Aufforderung, die Einspeiseleistung auf 70 % der installierten Leistung zu reduzieren
- einer Umsetzungsfrist von sechs Monaten
- Informationen zum freiwilligen Produkt FlexPV
Die Teilnahme am Produkt FlexPV ist freiwillig. Ohne Teilnahme gelten die gesetzlichen Vorgaben. Wenn Sie von der Energie Freiamt zur Begrenzung aufgefordert werden, ist eine Einspeisebegrenzung auf 70 % der installierten Leistung verbindlich.
Kontaktieren Sie uns
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Wir beraten Sie gerne zu allen Themen rund um Strom.
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